Nach Anerkennung der NLPt bei der European Association for Psychotherapy
(EAP) kann in NLPt nun auch das Europazertifikat für Psychotherapie (European Certificate of Psychotherapy / ECP) erworben werden.
Aus diesem Grund hat die DGNLPt das Ausbildungs-Curriculum zum NLP-Therapeuten den Erfordernissen des ECP angepasst.
Es gelten zwar weiterhin die bereits bei der DGNLPt erworbenen Titel - allerdings reichen diese nicht für die Anerkennung darauf aufbauender Titel (z.B. NLP-Therapeut für den NLPt-Lehrtherapeuten), da ab 2006 Titel für NLPt ausschließlich nach den ECP-Kriterien vergeben werden.
WEITERBILDUNG ZUM NLP-BERATER UND NLP-THERAPEUT, DVNLPt
DVNLPt-Curriculum vom 01.01.09
Teil I: Weiterbildung zum NLP-Berater
Teil II: Weiterbildung zum NLP-Therapeuten
A WEITERBILDUNGSANFORDERUNGEN
1.
Die Fort- und Weiterbildung ist curricular aufgebaut. Die Regeldauer der Ausbildung beträgt vier bis sechs Jahre, unterteilt in zwei Ausbildungsabschnitte. Die Gesamtstundenzahl beträgt insgesamt mindestens 890 Stunden. Hinzu kommen mindestens 60 Stunden Einzelselbsterfahrung und mindestens 290 Stunden Arbeiten mit KlientInnen.
Der erste Abschnitt der Ausbildung, die Ausbildung zum/zur NLP-BeraterIn, umfasst einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten. Er wird in der Regel vollständig an einem vom DVNLPt anerkannten Ausbildungsinstitut absolviert. Die erste Ausbildungsstufe kann kompakt oder aufbauend ab dem NLP-Master, DVNLP (nach einem Kompakt-Upgrade-Seminar) absolviert werden und schließt mit dem Titel „NLP-Berater, DVNLPt ab.
Der zweite Abschnitt der Ausbildung qualifiziert zum/zur NLP-TherapeutIn. Die Regeldauer beträgt 24 bis 36 Monate, maximal jedoch 60 Monate. Dieser Abschnitt kann teilweise in modularer Form und institutsübergreifend absolviert werden, wobei mindestens 50% an einem vom DVNLPt anerkannten Ausbildungsinstitut stattfinden müssen.
2.
Die Ausbildungsinstitute teilen ihr modulares Angebot für die zweite Ausbildungshälfte frühzeitig dem DVNLPt mit. Der Verband erstellt aus den Angeboten der NLPt-Ausbilder einen Seminarkalender, der allen NLP-Instituten und AusbildungskandidatInnen zur Verfügung gestellt wird.
Die AusbildungskandidatInnen erhalten mit Beginn ihrer Ausbildung zum NLP-Berater bzw.NLP-Therapeuten einen Ausbildungsvertrag sowie ein Studienbuch, in das sie ihre erbrachten Anforderungen eintragen und von dem jeweiligen Seminarleiter abzeichnen lassen. Für den Überblick über die geleisteten Ausbildungsmodule sowie Anerkennung von Modulen, die bei anderen Instituten als dem Hauptausbildungsinstitut geleistet wurden, sorgt das Hauptausbildungsinstitut.
Die Institute verpflichten sich neben der Vermittlung der notwendigen theoretischen Kenntnisse vor allem zu einer praxis- und erfahrungsbezogenen Weiterbildung. Sie akzeptieren ebenfalls die Ethik-Richtlinien der DVNLPt und verpflichten sich, in diesem Sinne NLPt zu vermitteln, zu verbreiten und anzuwenden.
3.
Die NLPt-Ausbildung wird hauptverantwortlich von einem NLPt-Ausbildungsteam geleitet, das aus vier Personen besteht:
- zwei NLPt-Lehrtherapeuten, von denen jeder mindestens 30% der Mindeststundenzahl der NLP-Theorie übernimmt;
- ein/e LehrtherapeutIn für die biografische Selbsterfahrung. Insgesamt können hier maximal drei Lehrtherapeuten zum Einsatz kommen;
- ein/e NLPt-SupervisorIn.
Das hauptverantwortliche NLPt-Ausbildungsteam besteht nur aus diesen vier Personen. Mindestens 70% der Mindeststundenzahl müssen vom Ausbildungsteam abgedeckt werden, maximal 30% der weiteren Stundenzahl können durch Gasttrainer durchgeführt werden.
Das NLPt-Ausbildungsteam entscheidet in der Zertifizierungskonferenz gemeinsam über die Anerkennung der NLPt-Absolventen als NLP-Berater bzw. NLP-Therapeut.
B EINGANGSVORAUSSETZUNGEN
1.
Als Voraussetzung für die Weiterbildung zum NLP-Berater bzw. NLP-Therapeut sind Erfahrungen im psychosozialen Bereich wünschenswert.
2.
Die Teilnehmer verpflichten sich zur Arbeit mit Einzelklienten und sozialen Systemen während der Ausbildung. Dies ist selbstständig zu regeln und auch abzurechnen.
3.
Die Teilnahme an einem Auswahlseminar ist verpflichtend. Im Auswahlseminar ist vor allem darauf zu achten, wie die AusbildungskandidatInnen mit dem Wechsel der Wahrnehmungspositionen (1., 2., 3. Position) umgehen, Feedback geben und nehmen können sowie in der Lage sind, Rapport zu unterschiedlichen Menschen aufzunehmen.
4.
Für die Vergabe des Titels ”NLP-TherapeutIn DVNLPt” zum Abschluss der gesamten NLPt-Ausbildung müssen die AusbildungskandidatInnen die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie gemäß der jeweils aktuellen deutschen Rechtssprechung nachweisen (z. Zt. Heilpraktikerbestallung oder Approbation).
Bei Interesse an einem europäischen Zertifikat für Psychotherapie (ECP) erhalten Sie die aktuellen Auskünfte bei der Sprecherin der Fachgruppe: Birgit Bader.
C INHALTE DER WEITERBILDUNG
Nachfolgend finden Sie die Inhalte der Weiterbildungen zum NLP-Berater (Teil I) und zum NLP-Therapeuten (Teil II). Den einführenden Übersichtsgrafiken können Sie die jeweils erforderlichen Inhalte und Stunden auf einen Blick entnehmen. Diese werden dann im nachfolgenden Text genauer vorgestellt. Unter Teil I finden Sie auch die Seminar-Module der Ausbildungen, für deren Realisierung Sie unterschiedliche Seminare buchen können. Diese Seminare, die auch offen für andere Interessierte sind, werden dann im Seminarkalender veröffentlicht.
Die prozessorientierten Teile der Weiterbildungen zum NLP-Berater bzw. NLP-Therapeuten wie z.B. Gruppenselbsterfahrung und Supervision sind allerdings den Ausbildungsteilnehmern vorbehalten, sie finden daher ausschließlich in geschlossenen Gruppen, den Ausbildungsgruppen, statt.
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Nachfolgend finden Sie das Curriculum als pdf-Datei für die beiden Ausbildungsstufen "NLP-Berater, DVNLPt" und "NLP-Therapeut, DVNLPt" sowie die Voraussetzungen für die Anerkennung zum "NLPt-Lehrtherapeuten" und "NLPt-Supervisor".
Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Sprecherin der Fachgruppe: Frau Birgit Bader.